Montagebetrieb
Montagebetrieb gemäß den Aufzugsrichtlinien
Nach Aufzugsrichtlinie diejenige natürliche oder juristische Person, die die Verantwortung für den Entwurf, die Herstellung, den Einbau und das Inverkehrbringen des Aufzugs übernimmt, die CE-Kennzeichnung anbringt und die EG-Konformitätserklärung ausstellt
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