Kleingüteraufzug

Kleingüteraufzug, Speisenaufzug

Oft als Speisenaufzug bezeichnet. Kabinenabmessungen: max. 1.000 mm Breite x 1.000 mm Tiefe x 1.200 mm Höhe. Tragfähigkeit von 50 - 300 Kg.

Hubtüren auf Brüstung, Hubtüren bodenbündig oder Drehtüren bodenbündig. 

Die Beförderungen von Personen ist bei Kleinlastenaufzügen verboten.

 

 

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