Kleingüteraufzug
Kleingüteraufzug, Speisenaufzug
Oft als Speisenaufzug bezeichnet. Kabinenabmessungen: max. 1.000 mm Breite x 1.000 mm Tiefe x 1.200 mm Höhe. Tragfähigkeit von 50 - 300 Kg.
Hubtüren auf Brüstung, Hubtüren bodenbündig oder Drehtüren bodenbündig.
Die Beförderungen von Personen ist bei Kleinlastenaufzügen verboten.
zurück zur Übersicht