Fernüberwachung
Ziele der Fernüberwachung bei Aufzügen
Der Betreiber einer Aufzugsanlage muss die Sicherheit der Anlage in regelmäßigen Abständen von einer befähigten und eingewiesenen Person -dem Aufzugswärter- z. B. wöchentlich prüfen zu lassen.
Einige Aufzugshersteller bieten alternativ an, die Prüfung elektronisch durch Zusatzmodule durchzuführen.
Störungen werden dann über das Telefonnetz an die 24 Stunden besetzte Zentrale geleitet.
Vorteil: Durch die frühzeitige Information an den Hersteller werden Stillstandszeiten reduziert.