• Gefährdungsbeurteilung Plus

    Das Plus an Service für Ihren Aufzug

    Die Nutzungsbedingungen oder das Umfeld Ihrer Aufzugsanlage haben sich geändert? Es sind Sachschäden aufgetreten oder Sie haben eine Änderung, bzw. (Teil-)Modernisierung an Ihrem Aufzug vorgenommen? Eine Inbetriebnahme und die erstmalige Verwendung einer Aufzugsneuanlage ist vorgesehen? 

    Um festzustellen, ob der Aufzug dem aktuellen Stand der Technik entspricht, besteht seit 2015 – gemäß §3 Absatz 7 der Betriebssicherheitsordnung – für Aufzugsbetreiber die Pflicht, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen (GBU) an der Aufzugsanlage durchzuführen und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu überprüfen sowie geeignete Schutzmaßnahmen zu dokumentieren und daraus abzuleiten. 

    Zusätzlich sind bei Neuanlagen mögliche Gefährdungen, die bei der Verwendung der Arbeitsmittel auftreten können sowie die Art, der Umfang und die Fristen der erforderlichen zukünftigen wiederkehrenden ZÜS-Prüfungen zu dokumentieren und zu ermitteln.

    Kontakt   Häufige Fragen

Cybersicherheit an Aufzugsanlagen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung

Durch die zunehmende Ausstattung von Aufzügen mit digitalen Technologien und Komponenten, die mit dem Internet vernetzt sind, gelten für Aufzugsbetreiber weitere Verordnungen: 
Mit der am 22.März 2023 veröffentlichten “Technischen Regeln für Betriebssicherheit” (TRBS) 1115 Teil 1 werden die Pflichten von Aufzugsbetreibern in Bezug auf die Cybersicherheit von Aufzugsanlagen für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen) beschrieben.
Aus diesen geht hervor, dass Arbeitgeber oder Betreiber – ohne jegliche Übergangsfrist – verpflichtet sind, mögliche Gefahren durch Cyberbedrohungen zu betrachten, zu identifizieren, zu dokumentieren sowie geeignete Maßnahmen abzuleiten und falls erforderlich, diese auch umzusetzen.

Um die Sicherheit der Nutzer einer Aufzugsanlage zu gewährleisten, auch hinsichtlich der Cybersicherheit, sind folgende Angaben bei einer Gefährdungsbeurteilung unerlässlich:

  • Die Gefährdungen, nach Risikostufen einzeln aufgeführt.
  • Die erforderlichen Schutzmaßnahmen.
  • Das Ergebnis der Überprüfung der Schutzmaßnahmen.

Gerne übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung Ihrer Anlage verantwortungsbewusst und kompetent.
 

Unser Angebot für Ihre Gefährdungsbeurteilung

Wir beurteilen Ihre Anlagen verordnungs- und normgerecht, inklusive einer detaillierten Dokumentation:

  • Abgleich der vorhandenen Aufzugsanlage mit dem Stand der Technik.
     
  • Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung inklusive der Betrachtung zur Cybersicherheit nach der TRBS 115 Teil 1.
     
  • Erstellung eines Konzepts und Maßnamenplans zur Anpassung an den Stand der Technik.
    Optional: Erstellung einer individuellen Notfallbefreiungsanleitung für die Aufzugsanlage.
     
  • Ergebnisanalyse der Gefährdungssituation in einem persönlichen Gespräch.

Ihr Vorteil und Mehrwert als S+ Vertragskunde

Unsere Gefährdungsbeurteilung geht weit über die Mindestanforderungen des EK ZÜS (Entscheiderkreis der zugelassenen Überwachugsstellen) hinaus: 

Neben einem umfassenden Abgleich von über 50 potenziellen Gefährdungen ermöglicht unser darauf aufbauendes Maßnahmenkonzept eine gründliche Risikobeurteilung durch unser qualifiziertes Fachpersonal. Mit unserer fachkundigen Beratung und großem Engagement stehen wir Ihnen zu jederzeit, also vor, während und nach Abschluss der Arbeiten zur Seite. Sollten zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, gehen wir dabei auf Ihre individuellen Bedürfnisse zielgerichtet, transparent und selbstverständlich ohne zusätzliche Kosten ein.

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